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>> Sachverständige nach Altauto-Verordnung |
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Hier finden Sie die nach dem neuen Altfahrzeug-Gesetz (Art. 3 Altfahrzeug-Verordnung) zuständigen IHK-Sachverständigen und DAU-Umweltgutachter für Altauto-Annahmestellen, -Rücknahmestellen, -Demontagebetrieben, -Shredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung.
Weitere Informationen gibt es hier zum Download:
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