>> Sachverständige nach Altauto-Verordnung
Hier finden Sie die nach dem neuen Altfahrzeug-Gesetz (Art. 3 Altfahrzeug-Verordnung) zuständigen IHK-Sachverständigen und DAU-Umweltgutachter für Altauto-Annahmestellen, -Rücknahmestellen, -Demontagebetrieben, -Shredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung.

Weitere Informationen gibt es hier zum Download: